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   BVerwG, 15.10.1968 - V C 154.67   

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https://dejure.org/1968,980
BVerwG, 15.10.1968 - V C 154.67 (https://dejure.org/1968,980)
BVerwG, Entscheidung vom 15.10.1968 - V C 154.67 (https://dejure.org/1968,980)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Oktober 1968 - V C 154.67 (https://dejure.org/1968,980)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Richtlinien der Bundesregierung über die Gewährung von Darlehen an Reparations-, Restitutions- und Rückerstattungsgeschädigte - Schadenszeitpunkt bei Reparationsschäden - Tabakplantage in Kamerun als Reparation - Schadensberechnung von Reparationsschäden an ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 30, 268
  • DB 1969, 1290
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 03.07.1968 - V C 105.67

    Unterhaltsbeihilfe nach dem allgemeinen Kriegsfolgengesetz aufgrund von

    Auszug aus BVerwG, 15.10.1968 - V C 154.67
    Ist der Schaden bereits vor diesem Zeitpunkt entstanden, so kommt die letzte Feststellung vor dem Schadensereignis in Betracht (Urteil vom 3. Juli 1968 - BVerwG. V C 105.67 -).
  • BVerwG, 11.12.1963 - V C 233.62
    Auszug aus BVerwG, 15.10.1968 - V C 154.67
    Die Richtlinien sind im Zusammenhang mit § 3 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Reiches entstandener Schäden (Allgemeines Kriegsfolgengesetz) vom 5. November 1957 (BGBl. I S. 1747) - AKG - auszulegen, wie der erkennende Senat im Urteil vom 11. Dezember 1963 - BVerwG V C 233.62 - (ZLA 1964, 255) ausgesprochen hat.
  • BVerwG, 23.09.1980 - 9 B 1979.80

    Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)

    Dieser ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur genügt, wenn der allein postulationsfähige Bevollmächtigte die Beschwerdeschrift handschriftlich unterzeichnet hat oder wenn sich aus beigefügten Abschriften oder Unterlagen mit hinreichender Gewähr entnehmen läßt, daß er die Verantwortung für sie übernommen und sie für den Verkehr bestimmt hat (BVerwGE 13, 141; 30, 274 [BVerwG 15.10.1968 - V C 154/67][277]; 43, 113).
  • BVerwG, 14.05.1970 - III C 13.69

    Feststellung von Kriegssachschäden an Betriebsvermögen - Schadensberechnung für

    Dieser Bescheid ist, wie die darauf befindlichen handschriftlichen Vermerke des zuständigen Finanzbeamten ergeben, gemäß § 100 Abs. 2 AO ergangen, und als solcher ist er bei Anwendung des § 12 Abs. 1 FG grundsätzlich nicht einem ohne Vorbehalt ergangenen Einheitswertbescheid gleichzusetzen; er ist kein Einheitswertbescheid im Sinne der §§ 214 ff. AO, und damit ist die darin getroffene Wertfestsetzung grundsätzlich kein Einheitswert im Sinne des § 12 Abs. 1 FG (vgl. auch Urteil vom 15. Oktober 1968 - BVerwG V C 154.67 -).
  • BVerwG, 21.12.1982 - 9 B 15191.82

    Formgerechte Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Sie ermangelt der nach §§ 141, 125 Abs. 1, 81 Abs. 1 VwGO erforderlichen eigenhändigen Unterschrift des gemäß § 67 Abs. 1 VwGO handelnden Prozeßbevollmächtigten (BVerwGE 13, 90; 13, 141 [BVerwG 27.10.1961 - IV C 92/61]; 30, 274 [BVerwG 15.10.1968 - V C 154/67]; 36, 296 [BVerwG 25.11.1970 - III C 69/65]; vgl. auch 43, 113).
  • BVerwG, 05.02.1980 - 1 B 1528.79

    Rechtsmittel

    Dieser ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur genügt, wenn der allein postulationsfähige Bevollmächtigte die Beschwerdeschrift handschriftlich unterzeichnet hat oder wenn sich aus beigefügten Abschriften oder Unterlagen mit hinreichender Gewähr entnehmen läßt, daß er die Verantwortung für sie übernommen und sie für den Verkehr bestimmt hat (BVerwGE 13, 141; 30, 274 [BVerwG 15.10.1968 - V C 154/67][277]; 43, 113).
  • BVerwG, 27.11.1978 - 1 B 267.78

    Ausnahmen von dem Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift

    Sie ermangelt der nach §§ 141, 125 Abs. 1, 81 Abs. 1 VwGO erforderlichen eigenhändigen Unterschrift des gemäß § 67 Abs. 1 VwGO handelnden Prozeßbevollmächtigten (BVerwGE 13, 90; 13, 141 [BVerwG 27.10.1961 - IV C 92/61]; 30, 274 [BVerwG 15.10.1968 - V C 154/67]; 36, 296 [BVerwG 25.11.1970 - III C 69/65]; vgl. auch 43, 113).
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